Entlastung bei Pflege der Eltern

Das Bundeskabinett hat das Ziel, Familien bei den Pflegekosten zu entlasten. Dazu wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz am 14.08.2019 auf den Weg gebracht. Derzeit erhalten ca. 400.000 ältere Menschen finanzielle Hilfe vom Staat, um den Pflegedienst oder die Betreuung im Pflegeheim zu bezahlen. Können die Pflegebedürftigen ihre Pflegekosten nicht allein aufbringen, werden häufig die Angehörigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Bisher lag die Einkommensgrenze für Familien bei 38.800 Euro netto. Nach dem neuen Gesetzesentwurf sollen Angehörige erst bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen werden. Diese Regelung soll künftig für die Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung sowie für Familien gelten, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern.

Im gleichen Umfang sollen Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine Eingliederungshilfe, etwa eine finanzielle Hilfe für den behindertengerechten Wohnungsumbau oder einen Gebärdensprachendolmetscher, haben. Für Menschen mit Behinderung ist zudem ein Ausbildungsbudget geplant, um sie beim Antritt einer regulären Berufsausbildung zu unterstützen. Überdies soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung finanziell aufgestockt werden.

Die Finanzierbarkeit dieser Neuregelungen wird bereits jetzt in Frage gestellt. Die Kommunen befürchten Mehrbelastungen in Milliardenhöhe.

 

 

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