Unter Darlegung des berechtigten Interesses sehen wir das Grundbuch entweder beim Grundbuchamt selber oder - soweit möglich - durch das elektronische Grundbuch ein, an das wir angeschlossen sind. Wir haben Zugang zu Grundbuchämtern in ganz Deutschland. Derartige Einsichten werden von einem auf den anderen Tag erledigt.
Grundbuchauszüge stellen wir Ihnen danach gerne zur Verfügung. Soweit Sie nicht Eigentümer oder Berechtigter ausweislich des Grundbuches sind, übermitteln Sie uns Ihren Wunsch unter Darlegung Ihres Interesses an der Einsicht bitte schriftlich oder per Telefax.
„25 Jahre Notariat in den neuen Bundesländern hat gezeigt: Die Aufgaben des Notars sind vielfältig, abwechslungsreich und allesamt spannend. Und das werden sie auch in Zukunft bleiben.”