Gesellschaften wollen oder müssen nicht selten ihren Sitz verlegen. Innerhalb Deutschlands ist dies mit notarieller Hilfe unproblematisch möglich.
Auf Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist es seit kurzem auch möglich den Sitz über die nationalen Grenzen hinweg zu verlegen, z.B. nach Deutschland oder aus Deutschland heraus.
Bei diesem sehr komplexen Vorgang haben wir bereits zahlreiche Gesellschaften betreut und strukturieren diesen Vorgang für unsere Klienten.
Frau Christin Claußnitzer
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht
Frau Marleen Seliger
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Fremdsprachen: Englisch